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   BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70   

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https://dejure.org/1970,4730
BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70 (https://dejure.org/1970,4730)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1970 - 4 StR 84/70 (https://dejure.org/1970,4730)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - 4 StR 84/70 (https://dejure.org/1970,4730)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer tateinheitlichen Verurteilung wegen schwerer oder einfacher Amtsunterechlagung neben der Verurteilung wegen Untreue oder Betruges - Voraussetzungen für den Beginn der Strafverfolgungsverjährung

 
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  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 14, 38 ist aber das Ansichbringen einer fremden beweglichen Sache dann nicht tatbestandlich für die Unterschlagung, wenn die Zueignung - wie hier - schon darin liegt, daß sich der Täter den Gewahrsam auf betrügerische oder ungetreue, nach den §§ 263, 266 StGB strafbare Weise verschafft.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung BGHSt 14, 38 verwiesen.

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Sie sind nur Teile der insoweit nach den Urteilsfeststellungen zutreffend angenommenen fortgesetzten Taten, deren Verjährung erst mit der Begehung der jeweils letzten, nach dem genannten Zeitpunkt begangenen Teilhandlung beginnt (vgl. BGHSt 1, 84, 91) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50].
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Da der Tatbestand der schweren Amtsunterschlagung nicht erfüllt, der schwerere Tatvorwurf also nicht nachgewiesen ist, ist in diesem Falle Freispruch und nicht Einstellung des Verfahrens geboten (vgl. BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; BGH Urteil vom 19. Dezember 1961 - 5 StR 533/61).
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 172/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Eine (tateinheitliche) Verurteilung auch wegen Amtsunterschlagung wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte die ungetreue Verwertung der Sparbeträge erst nach der Abhebung der Geldbeträge ins Auge gefaßt, diese also zunächst ordnungsgemäß in Empfang genommen hätte (vgl. BGH Urteile vom 7. Mai 1963 - 1 StR 43/63 -, vom 24. Juni 1964 - 2 StR 172/64 - und vom 19. März 1970 - 4 StR 22/70).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 468/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Die "Nachtat" bleibt nur dann und nur deshalb "straflos", wenn und weil sie durch die Strafe für die Haupttat schon hinreichend gesühnt, also tatsächlich "mitbestraft" wird (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1955 - 5 StR 468/54 - bei Dallinger MDR 1955, 269).
  • BGH, 19.12.1961 - 5 StR 533/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Da der Tatbestand der schweren Amtsunterschlagung nicht erfüllt, der schwerere Tatvorwurf also nicht nachgewiesen ist, ist in diesem Falle Freispruch und nicht Einstellung des Verfahrens geboten (vgl. BGHSt 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; BGH Urteil vom 19. Dezember 1961 - 5 StR 533/61).
  • BGH, 19.03.1970 - 4 StR 22/70

    Verwirklichung des Tatbestands der Unterschlagung bei Untreue durch Aneignung

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Eine (tateinheitliche) Verurteilung auch wegen Amtsunterschlagung wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte die ungetreue Verwertung der Sparbeträge erst nach der Abhebung der Geldbeträge ins Auge gefaßt, diese also zunächst ordnungsgemäß in Empfang genommen hätte (vgl. BGH Urteile vom 7. Mai 1963 - 1 StR 43/63 -, vom 24. Juni 1964 - 2 StR 172/64 - und vom 19. März 1970 - 4 StR 22/70).
  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 43/63

    Nichtbescheidung eines Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers - Untreue

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 84/70
    Eine (tateinheitliche) Verurteilung auch wegen Amtsunterschlagung wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte die ungetreue Verwertung der Sparbeträge erst nach der Abhebung der Geldbeträge ins Auge gefaßt, diese also zunächst ordnungsgemäß in Empfang genommen hätte (vgl. BGH Urteile vom 7. Mai 1963 - 1 StR 43/63 -, vom 24. Juni 1964 - 2 StR 172/64 - und vom 19. März 1970 - 4 StR 22/70).
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